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Unsere AGB

Unsere AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teilnahmebedingungen) der Tanzschule TanzBar GmbH in Eschwege (AGB)

1. Grundsätzliches

a) Clubmitgliedschaft: Sämtliche Kurse ohne Stundenzahlbegrenzung (z. B. auf 10 Termine à 60 Minuten) finden in Form von Clubmitgliedschaften statt.

b) Zeitlich begrenzte Tanzkurse: Werden zeitlich begrenzte Kurse angeboten, z. B. über 10 Termine à 60 Minuten, sind diese ohne Clubmitgliedschaft möglich.

2. Anmeldung

a) Durch die Anmeldung wird ein Platz in dem entsprechenden Kurs reserviert. Allerdings erfolgt erst nach Prüfung der Verfügbarkeit die Bestätigung durch die Tanzschule.

b) Die Abgabe der Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des gesamten Honorars bis zum Laufzeitende. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.

Sollte der gewählte Anfangstermin mangels Teilnehmer nicht stattfinden, erfolgt eine Benachrichtigung und es wird ein Ersatztermin vorgeschlagen. Bereits gezahlte Anzahlungen werden erstattet, sofern der Ersatztermin nicht gewählt werden kann.

Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Kursbeginn erheben wir eine Stornogebühr von 15,00 EUR pro Person. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Danach wird das volle Unterrichtsentgelt fällig. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des vollen Unterrichtshonorars, unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme.

3. Vertragsdauer

a) Clubmitgliedschaft: Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch wieder um die gebuchte Laufzeit. Es sei denn, die Mitgliedschaft wird fristgerecht gekündigt.

b) Zeitlich begrenzte Tanzkurse: Bei zeitlich begrenzten Kursen mit fester Stundenanzahl endet der Vertrag nach der letzten Unterrichtsstunde.

4. Beendigung der Mitgliedschaft

a) Es gelten nachstehende Kündigungsfristen, jeweils zum Vertragsende: Vierteljahres-Kurzclub 1 Monat; Halbjahresvertrag 2 Monate; Jahresvertrag 3 Monate. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte schriftliche Kündigung oder wird der Unterricht weiter in Anspruch genommen, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch erneut um die Vertragslaufzeit.

b) Die Tanzschule ist berechtigt, aus wichtigem Grund, jederzeit ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen, wenn das Verhalten des Mitglieds oder dessen Eltern dies zur Fortführung der angebotenen Kurse erforderlich macht (z. B. Störung des Unterrichtsfriedens, Unruhestiftung).

5. Bezahlung

Die Beiträge enthalten die notwendigen Abgaben und Beiträge.

a) Clubbeiträge: Der Clubbeitrag berechnet sich bei Jahresverträgen für mindestens 34 Unterrichtseinheiten, bei Halbjahresverträgen für 17 Unterrichtseinheiten und bei Vierteljahresverträgen für mind. 8 Unterrichtseinheiten. Die Unterrichtseinheiten umfassen je nach gebuchtem Club 45, 60 oder 75 Minuten). Der Clubbeitrag wird in monatlich gleichen Teilbeträgen jeweils im Voraus bis zum 5. Kalendertag eines Monats fällig. Der Beitrag für die Anmeldegebühr sowie den ersten Teilnahmemonat wird mit Abgabe der Anmeldung sofort fällig.

b) Kurshonorare für zeitlich begrenzte Tanzkurse (z. B. über 10 Termine à 90 Minuten). Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des vollen Honorars. Diese einmalig fälligen Honorare sind bis zum 1. Unterrichtstag fällig.

c) Zahlungsart: Die Beträge werden per Lastschrift eingezogen. Nur im Ausnahmefall kann per Überweisung oder bar gezahlt werden. Bei Lastschrift-Einzugsermächtigung für Clubbeiträge oder Ratenzahlungen werden die Beiträge von der Tanzschule bis zum 5. Werktag eines jeweiligen Monats eingezogen.

Wer per Überweisung oder bar zahlt, hat den Mitgliedsbeitrag für 3 Monate im Voraus zu zahlen, da die Überwachung der Zahlungseingänge arbeitsintensiver als das Lastschriftverfahren ist.

Sollten Lastschriften nicht eingelöst werden können oder zurückgehen, sind die vom Bankinstitut erhobenen Stornogebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr vom Kunden zu zahlen, wenn dieser die Rücklastschrift zu verantworten hat. Der Gesamtbetrag hierfür beträgt 15,00 EUR (10,00 EUR Bearbeitungsgebühr der Tanzschule für Zahlungserinnerungen per Brief oder E-Mail zzgl. evtl. Bankgebühren). Gerät das Mitglied länger als zwei Monate in Zahlungsverzug, ist die Tanzschule berechtigt, den gesamten Unterrichtsbeitrag bis zum Vertragsende in einer Summe einzufordern.

d) Der Anmeldende verpflichtet sich zur Zahlung angemessener Erinnerungsgebühren für den Fall von Zahlungsrückständen.

e) Eine Nichtteilnahme am Unterricht befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung.

f) Eine Rückzahlung des Honorars von Mitgliedsbeiträgen oder Aufnahmegebühren ist ausgeschlossen. Für den Fall eines durch die Tanzschule zu verantwortenden Ausfalls des Unterrichts, z. B. Krankheit des Lehrpersonals, wird dieser später durch zusätzlich angebotene Termine ausgeglichen. Diese können ggf. abweichend von der ursprünglichen Kurszeit liegen. Bei durch höhere Gewalt verursachtem Unterrichtsausfall ist die Tanzschule nicht zum Anbieten zusätzlicher Termine verpflichtet. Forderungen aus diesem Vertrag verjähren nach 5 Jahren.

6. Unterrichtstage und Zeit

Es bleibt der Tanzschule vorbehalten, die Tanzstunden ausnahmsweise auf einen anderen Tag oder eine andere Uhrzeit zu verlegen, sofern der Geschäftsbetrieb dies erfordert.

In den Ferien findet kein Unterricht statt.

7. Krankheitsfälle

Für versäumte Stunden gibt es grundsätzlich keine Rückerstattung. Sollte der Kursteilnehmer/das Mitglied durch Vorlage eines ärztlichen Attestes über einen längeren Zeitraum nicht am Tanzen teilnehmen können, braucht dieses nach der 4. Krankheitswoche keinen Clubbeitrag zu zahlen bzw. er erhält eine Restgutschrift für bereits gezahltes Honorar/Mitgliedsbeiträge. Die Vertragsdauer für Clubmitglieder verlängert sich anschließend um die Zeit, in der die Beitragszahlung ausgesetzt wurde. Nach jeweils 4 Wochen ist erneut ein ärztliches Attest vorzulegen.

8. Unvorhersehbare Umstände

Bei Schwangerschaft, Wohnortwechsel > 30 km Entfernung zum Unterrichtsort, Einberufung zum Wehrdienst oder sonstigen Umständen, die dauerhaft eine weitere Teilnahme unmöglich machen, kann bei Vorlage einer Bescheinigung ohne Einhaltung einer Frist zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden.

9. Kleiderablage

Für eventuell beschädigte oder abhanden gekommene Kleidungsstücke, Gegenstände, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

10. Rauchverbot

In den Räumlichkeiten der Tanzschule besteht ein generelles Rauchverbot.

11. Datenspeicherung

Der Speicherung der Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz und EU-DSGVO wird zugestimmt. Die Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Der Verwendung für Zwecke des reibungslosen Ablaufes (z. B. In WhatsApp-Gruppen) und des Informationsversandes der Tanzschule TanzBar und des Tanzstudios „Classic Line“ wird zugestimmt. Das Mitglied stimmt zu, dass seine Daten (außer Bankdaten) an die Mitglieder des gleichen Kurses weitergegeben werden dürfen. Entsprechendes gilt bei der Anmeldung von Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten.

12. Bild- und Tonaufnahmen

Mit der Anmeldung willigt das Mitglied/der Kursteilnehmer unwiderruflich für alle gegenwärtigen (z. B. Internetseite der Tanzschule, Facebook etc.) und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung und Veröffentlichung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton ein, die während des Unterrichts oder bei Veranstaltungen von der Tanzschule oder deren Beauftragten erstellt werden, insbesondere auch zu Werbezwecken. Bei der Anmeldung von Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten gestatten diese die entsprechende Verwertung der Bild- und Tonaufnahmen der/des Anmelders sowie der angemeldeten Person.

13. Sonstiges

Änderungen der Angebote und Termine sowie die Gestaltung des Unterrichts oder Lehrerwechsel bleiben vorbehalten. Der Unterricht bei Auszubildenden berechtigt nicht zur Kürzung des Unterrichtsbeitrags. Die Ausübung des Tanzes in den Räumen der Tanzschule oder in vorübergehend stundenweise angemieteten Räumen geschieht auf eigene Gefahr. Die Unterrichtsmethoden sowie die Ausführung der Schritte darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

Für Personen oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder von deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.

Die Tanzschule behält sich vor, Kurse zu verlegen oder abzubrechen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder unterschritten wird oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. In diesem Fall erfolgt eine Rückzahlung des Honorars bzw. des Resthonorars für die übrigen Monate, falls mehr Entgelt gezahlt als Unterricht geleistet wurde.

Salvatorische Klausel: Sollten Teile unwirksam sein, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit insgesamt wird davon nicht berührt.

14. Abweichende Vereinbarungen

Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich abgefasst werden und haben nur in dieser Form Gültigkeit.

15. Sonstige Vereinbarungen

Zusagen über kostenlose oder ermäßigte Kursbesuche (z. B. Probestunden), über Kursverschiebungen, über Honorarnachlässe außerhalb der veröffentlichten Rabatte, Kursstornierung oder Kündigungsfristen von Clubs können nicht die Tanzschulmitarbeiter treffen, sondern nur die Geschäftsführerin.

Gerichtsstand ist Eschwege.

16. Sitz der Tanzschule und Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen

Sitz der Tanzschule TanzBar GmbH ist in 37269 Eschwege, Dünzebacher Straße 2 f.

Stand der AGB: 01. Februar 2019